Für den Betrieb eines Feldberegnungsbrunnens bedarf es in der Regel eines Wasserrechtsantrags zur Entnahme von Grundwasser. Wir erstellen den vollständigen Antrag gemäß den Anforderungen der „GeoFakten 3“ (siehe Weblinks).
Vor der Bohrung und dem Wasserrechtsantrag prüfen wir die allgemeine Machbarkeit des Vorhabens anhand bekannter geologischer und naturschutzrechtlicher Daten, um Unwägbarkeiten früh zu erkennen und unnötige Kosten und Aufwand zu verhindern. Fällt die Prüfung positiv aus, erstellen wir die Unterlagen für die Bohranzeige beim Bergamt und dem Landkreis.
Für den Fall, dass Auswirkungen der Grundwasserförderung auf die Umwelt nicht auszuschließen sind, erstellen wir das erforderliche Beweissicherungskonzept und betreuen dessen Ausführung.
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